Bodanplatz und Lago-KreuzungNein zur MischverkehrsflächeSeit einigen Monaten liegt ein umfangreiches Gutachten vor, das nachweist, dass das Verkehrsaufkommen im Zusammenhang mit dem geplanten Konzert- und Kongresshaus nicht zum Kollaps auf der Bodanstrasse führen wird. Bei der Untersuchung wurde berücksichtigt, dass zwischen dem Knotenpunkt am Lago und dem Bahnhof eine Mischverkehrsfläche eingerichtet werden wird; diese soll verhindern, dass insbesondere der von der Schweiz kommende Durchgangsverkehr über die Konzilstrasse zur alten Rheinbrücke fährt. Eine durchaus sinnvolle Einrichtung, deren rasche Umsetzung im Interesse aller liegt.
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Wir fordern den Bau des Konzert- und Kongresshaus
Schon Anfang des 19. Jahrhunderts gab es die ersten Ideen ein Versammlungshaus in Konstanz zu verwirklichen. Leider ist diese Idee wieder im Sande verlaufen, bis sie in den 1990er Jahren neu belebt wurde. Es wurde ein Investorenmodell erstellt und anschließend ein Bürgerbegehren bezüglich des Standortes auf Klein Venedig durchgeführt. Das Ergebnis erreichte nicht das benötigte Quotum, jedoch war zu erkennen, dass die Mehrheit der Stimmen dagegen war. Die darauf folgende Investorensuche musste ohne Erfolg aufgegeben werden, da sich kein Investor finden ließ. |
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aus dem Infoblatt 01/09
Schulen in KonstanzDieser Bildungsbereich liegt der FWG sehr am Herzen. In Konstanz gibt es derzeit 18 Schulen. An fast allen Konstanzer Schulen gibt es inzwischen Betreuungsange-bote mit Mittagessen, teilweise gibt es eine Nachmittagsbetreuung oder von der Schule organisierte Nachmittagsangebote in den Bereichen Sport, Theater, Musik, Kunst usw. Hier gibt es zum Teil tolle Angebote in Kooperation mit Vereinen oder anderen Organisationen. Wir unterstützen auch weiterhin den Ausbau von Betreuung und anderen Angebote an allen Schulen. |
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aus dem Infoblatt 01/09
KindertageseinrichtungenDer FWG ist ein breites und vielfältiges Angebot an Einrichtungen in Konstanz vom Kleinkind bis zum Schulkind wichtig. Die Wünsche der Berufstätigen nach arbeit-nehmerfreundlichen Öffnungszeiten, Mittagessen- und Betreuungsangeboten sind dabei ebenso wichtig, wie der klassische Vormittagskindergarten oder das besondere pädagogische Angebot. Dem jährlichen Bericht der Stadt Konstanz über die Tageseinrichtungen kann man entnehmen, dass fast 95 % der Kinder vom 3. Lebensjahr bis zum Schuleintrittsalter einen Platz in den Tageseinrichtungen annehmen. Auch die Betreuung von Kindern im Alter unter 3 Jahren wird mit steigender Tendenz stark nachgefragt. |
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aus dem Infoblatt 01/09Ein Grund für Jugendarbeit und Förderung ab der Kita„Quantitative Studien bestätigen die Diskriminierungen in der Grundschule. Einheimische Kinder erhalten bei gleichem sozioökonomischen Status und gleicher Leseleistung jeweils 1,7-mal häufiger eine Empfehlung für die Realschule und für das Gymnasium als Migrantenkinder, während diese unter denselben Voraussetzungen um das 1,6-fache häufiger sitzen bleiben. |
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Aus dem Infoblatt 01/09Vorhaben bezogener Bebauungsplan Villa Douglas – 2. Änderung
Die Kliniken Schmieder Stiftung & Co haben am 04.12.2008 einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes „Villa Douglas, 1. Änderung“ gestellt. In diesem Antrag wird die Verlagerung eines Teils der Baufläche Sondergebiet „Klinik“ aus dem östlichen in den westlichen Teil gefordert, um die Möglichkeit einer neuen Abteilung „Neurologische Prävention“ zu schaffen. Es geht nicht um die Schaffung zusätzlicher Bauflächen, sondern um die Verlagerung rechtskräftig festgesetzter Bauflächen von Ost nach West. |
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Aus dem Infoblatt 01/09
Nachverdichtung in KonstanzWir haben in Konstanz lange Jahre nach dem im Gemeinderat beschlossenen Prinzip „Innenverdichtung vor Außenverdichtung“ Bauvorhaben und Bebauungspläne behandelt. Allerdings hat sich gezeigt, dass eine maßvolle Nachverdichtung in einigen Baugebieten nicht gelungen ist. Es gilt also, in Zukunft darauf zu achten, mit den Bürgerinnen und Bürgern die Balance zwischen Verdichtung und Wohnqualität zu halten. Gerade das Beispiel Haidelmoos hat gezeigt, dass die Belange der Anrainer und Betroffenen zu einem früheren Zeitpunkt in die Planung einfließen müssen.
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